Zaun, Mauer, Hecke & Co. – Diese Möglichkeiten der Einfriedung gibt es
Mauern, Zäune und Hecken tragen maßgeblich zum äußeren Erscheinungsbild eines Hauses bei. Sie verleihen einem Grundstück einen klaren Rahmen, bieten Schutz vor neugierigen Blicken und schaffen zusätzliche Sicherheit für die ganze Familie. Wer auf der Suche nach dem geeigneten Rahmen für sein Grundstück ist, sollte sich für die Planung ausgiebig Zeit nehmen. Denn sind Zäune und Mauern erst einmal errichtet oder Hecken gepflanzt, lassen sie sich nur schwer wieder verändern. Wir klären auf, worauf bei der Einfriedung des Grundstückes zu achten ist.
Dürfen oder müssen Hausbesitzer ihr Grundstück einfrieden?
Als Einfriedung werden Anlagen bezeichnet, die die Abgrenzung eines Grundstückes nach außen hin markieren. Ursprünglich gedacht, um das Haus vor wilden Tieren zu schützen, ist das Einzäunen oder Umpflanzen von Grundstücken inzwischen auch aus ästhetischen Gesichtspunkten ein beliebtes Mittel, um den Privatraum abzugrenzen und einen geschützten Rückzugsort zu schaffen.
Unterschieden wird in die bauliche oder „tote“ Einfriedung aus leblosem Material wie Stein in Form einer Mauer oder eines Zauns und der sogenannten „lebendigen“ Einfriedung aus Pflanzen. Je nachdem, wie blickdicht die Grundstücksumgrenzung ist, wird zusätzlich in geschlossene und offene Einfriedungen unterschieden. Grundsätzlich steht es Hausbesitzern frei, ob sie die Grenzen ihres Grundstückes nach außen markieren möchten oder nicht, da sich im Bürgerlichen Gesetzbuch hierzu keine einheitliche Regelung wiederfindet. In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Baden-Württemberg, wird eine Einfriedung jedoch notwendig, gesetzt dem Fall ein Nachbar verlangt es und hält es für seinen eigenen Schutz erforderlich.
Arten der Einfriedung
Für welche Art der Grundstücksumrandung sich Hausbesitzer entscheiden, hängt zum einen von den persönlichen Vorlieben ab. Während lebendige Hecken, Sträucher oder Bäume primär dekorative Zwecke erfüllen und einen natürlichen Sichtschutz bilden, schützen solide Umrandungen wie Mauern zusätzlich vor Lärm und Verkehr. Neben individuellen Vorlieben, spielen bei der Grundstücksumgrenzung aber auch rechtliche Bestimmungen eine wichtige Rolle.
Rechtliche Bestimmungen
Grundsätzlich regelt das Nachbarrecht eines jeden Bundeslandes, welche Arten von Einfriedungen zulässig sind und welche baulichen Richtlinien hinsichtlich Höhe und Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen. Finden sich hier keine eindeutige Vorschriften wieder, bildet die sogenannte Ortsüblichkeit das Maß aller Dinge. Diese bestimmt neben der Art der Befriedung auch deren Beschaffenheit und Höhe und gibt vor, dass die gewählte Umrandung dem Gesamtbild des Wohngebietes entsprechen muss. Da die Grundstücksabgrenzung nicht selten zum Streitpunkt werden kann, sollten Bauherren vorab immer das zuständige Bauamt kontaktieren und sich über die landesrechtlichen Vorgaben erkundigen. Auch ein frühzeitiges, klärendes Gespräch mit dem Nachbar kann zum Zweck gegenseitiger Rücksichtnahme und für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis hilfreich sein.
Von klassisch bis modern: Welche Möglichkeiten sich Hausbesitzern bieten, um mit der Grundstücksumrandung eine gelungene Verbindung zwischen Haus und Außenbereich zu kreieren, sehen Sie hier: