So bauen Sie mit WeberHaus Ihr Traumhaus
Ganz gleich, ob Bauherren planen, ein Baugrundstück zu kaufen, oder bereits eines besitzen – die Frage, die sie sich stellen, ist dieselbe: Wie hole ich unter Berücksichtigung des Bebauungsplans das Optimale aus meinem Grundstück heraus, damit ich am Ende mein individuelles Traumhaus bauen kann?
Doch was regelt eigentlich der Bebauungsplan und was bedeuten die Vorgaben für die Planung des Eigenheims? Hierzu geben wir in diesem Beitrag einige Antworten und Beispiele. Dabei eines vorneweg: Ihr Architekt und Ihr WeberHaus-Bauberater spielen in dieser komplexen Welt des Bauens eine zentrale Rolle als Wegweiser und Partner. Und so unterschiedlich Bebauungspläne und Vorschriften auch sein können – für Bauherren ist es in jedem Fall ratsam, die Bedeutung wichtiger Begriffe aus dem Bebauungsplan wie Baufenster, Abstandsfläche, Grundflächenzahl etc. zu kennen. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Checkliste weiter unten.
Architekt & Bauberater – Ihre Partner
Stadtvilla oder Bungalow, ein- oder zweistöckig, Flach- oder Satteldach? Wir alle haben unsere eigene Vorstellung davon, wie unser Traumhaus aussehen soll. Dabei lassen sich längst nicht alle Wünsche überall verwirklichen. Welche Art der Bebauung in einem Baugebiet möglich ist, regelt der Bebauungsplan. Diesen können Bauinteressierte beim jeweiligen Bau- oder Stadtplanungsamt einsehen – mittlerweile häufig auch online.
Bei der Interpretation dessen, was in einem Bebauungsplan geregelt ist, unterstützt Sie gerne Ihr WeberHaus-Bauberater. Er erläutert Ihnen die Pläne, leitet wichtige baurechtliche Informationen ab und gibt Tipps, beispielsweise wie groß oder wie hoch Ihr Haus gebaut werden darf oder welche Dachformen möglich sind.
Des Weiteren hilft Ihr Architekt Ihnen dabei, den Bebauungsplan zu verstehen und bestmöglich für Ihr Bauvorhaben zu nutzen. Die Kunst dabei ist, das, was man gerne haben möchte, mit dem zusammenzubringen, was baurechtlich erlaubt ist. Was das heißt? Mehr zum Bebauungsplan und zu seiner Bedeutung bei der praktischen Umsetzung erfahren Sie in den folgenden Beispielen.
Bebauungspläne in der Praxis – 3 Beispiele
Bebauungspläne setzen bei der Planung von Eigenheimen Grenzen, die es optimal auszuloten gilt. So können Architekten im Rahmen der Vorgaben viele individuelle Wünsche von Bauherren umsetzen. Hier ein Beispiel: Nils Petersen, Stürmer beim Fußball-Bundesligisten SC Freiburg, und sein Architekt Hamid von Berg-Hadjoudj haben es optimal geschafft, im Rahmen des Bebauungsplans ein Traumhaus zu verwirklichen: „Da die gestalterischen Vorgaben des Bebauungsplans sehr schwierig waren, konnten wir ohne zusätzliche Anbauten die gewünschte Wohnfläche nicht erzielen“, erklärt Hamid von Berg-Hadjoudj. Die clevere Lösung: Der Einsatz von zwei Flügeln, die zum einen für mehr Wohnfläche sorgen und zum anderen dem Haus von Nils Petersen seinen einzigartigen Charakter verleihen. Dieses Bauvorhaben und zwei weitere Beispiele geben interessante Einblicke.
Bebauungsplan & Co.: 10 wichtige Begriffe verständlich erklärt
Ein Bebauungsplan regelt, auf welche Art und Weise in einem Baugebiet gebaut werden darf und ob es sich um ein Wohngebiet, ein Mischgebiet oder ein Gewerbegebiet handelt. Durch einheitliche Vorgaben soll ein „Wildwuchs“ von Bauformen verhindert und ein einheitlicher Siedlungscharakter gewahrt werden. Daher sind in Bebauungsplänen von den Abstandsflächen über eine offene oder geschlossene Bauweise bis hin zu Baufenstern, Baugrenzen, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Dachvorgaben alle wichtigen Vorgaben festgeschrieben. Dabei geht es nicht nur um Stilfragen, sondern auch um den Schutz von Einzelinteressen. So könnten beispielsweise mehrstöckige Gebäude die umliegenden Grundstücke von Einfamilienhäusern verschatten.
Das Baufenster definiert die exakte Fläche Ihres Grundstücks, auf der Sie bauen dürfen. Es ist nicht mit der gesamten Grundstücksfläche gleichzusetzen. Ihr WeberHaus-Bauberater und Ihr Architekt helfen Ihnen dabei, das Beste aus diesem Baufenster herauszuholen, indem sie eine effiziente Raumaufteilung und -nutzung vorschlagen.
Die vorgegebenen Abstandsflächen bestimmen, wie viel Platz zwischen Ihrem Gebäude und der Grundstücksgrenze oder anderen Gebäuden bleiben muss. Die genauen Vorgaben variieren je nach Bundesland und Gemeinde. Mit WeberHaus haben Sie Experten an Ihrer Seite, die diese Regeln kennen und sicherstellen, dass Ihr Haus alle Vorgaben erfüllt.
Der Bebauungsplan gibt auch vor, ob eine geschlossene oder offene Bebauung vorgesehen ist. Bei der offenen Bebauung sind die Gebäude frei stehend, während bei der geschlossenen Bebauung mehrere Häuser zusammenstehen und gemeinsame Wände haben.
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Prozent einer Grundstücksfläche überhaupt bebaut werden dürfen. So schreibt eine Grundflächenzahl von 0,6 zum Beispiel vor, dass höchstens 60 % der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) regelt, wie viel Quadratmeter Geschossfläche Ihres Gebäudes im Verhältnis zur Grundstücksgröße zulässig sind. Eine GFZ von 0,7 bedeutet, dass beispielsweise die Fläche aller Vollgeschosse maximal 70 % der Grundstücksfläche ausmachen darf. Damit beeinflusst diese Vorgabe die Größe und das Volumen Ihres Hauses.
Neben der Art des Dachs (Satteldach, Flachdach, Walmdach, Pultdach etc.) und der Dachneigung (meist zwischen 38 und 45 Grad) spielt auch die Firstausrichtung (die Ausrichtung des höchsten Punktes eines Dachs) eine wichtige Rolle für die Positionierung des Hauses auf dem Grundstück. Sie kann Einfluss auf Sonneneinstrahlung, Ausblick und auch auf den Charakter des Gebäudes haben. Die Firsthöhe in Metern gibt den Abstand zwischen First und Boden an. Davon unterscheidet sich die Traufhöhe, die den Abstand zwischen Dachhaut und Boden regelt. Hier kann zwischen Tal- und Hangseite unterschieden werden.
Auch zahlreiche weitere Vorgaben wie die Anzahl der Pkw-Stellplätze pro Grundstück, Bepflanzungsvorschriften, unbebaubare Flächen sowie die Lage von Versorgungsleitungen können im Bebauungsplan festgeschrieben werden.
Besteht Unklarheit darüber, ob ein Bauprojekt im Rahmen der Bebauungsvorschriften genehmigungsfähig ist, kann eine Bauvoranfrage gestellt werden – und zwar vor der Einreichung eines Bauantrags. Dabei wird vom zuständigen Bauamt rechtsgültig geprüft und entschieden, ob Ihr Traumhaus auf dem betreffenden Grundstück genehmigt werden kann. Wichtig zu wissen: Ein positiver Bauvorbescheid ist nicht gleichbedeutend mit einer Baugenehmigung. Dafür ist ein Bauantrag erforderlich.
Wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist – das kann beispielsweise bei alten erschlossenen Grundstücken, Grundstücken mit Abrissobjekten oder in ländlichen Außenbezirken der Fall sein –, gilt in der Regel §34 des Baugesetzbuchs. Das bedeutet: Ein Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich zum Beispiel bezüglich baulicher Nutzung und der Bauweise in die Bebauung der näheren Umgebung einfügt.
Sicher bauen mit WeberHaus
Wer sein Traumhaus baut, braucht einen verlässlichen Baupartner. Von der Festpreisgarantie über zertifizierte Qualität bis hin zu umfassender Beratung und hervorragender Unternehmensbonität: WeberHaus bietet ein großes Plus an Sicherheit.