Das Eigenheim als Gemeinschaftsprojekt
Im eigenen Haus wohnen ist für viele Menschen der Lebenstraum schlechthin. Kein Wunder also, dass Bauwillige bereit sind, langjährige finanzielle Verpflichtungen einzugehen, um sich und ihrer Familie diesen größten Wunsch erfüllen zu können. Da jedoch manche Immobilien-Träume aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen für Einzelne nicht zu realisieren sind, rückt eine alternative Form in den Fokus: Hausbau als Gemeinschaftsprojekt, verwirklicht mit einer Baugemeinschaft, auch Bauherrengemeinschaft oder Baugruppe genannt.
Gemeinschaftlich ein Mehrfamilienhaus planen, bauen und später darin wohnen hat zahlreiche Vorteile: Zum einen lassen sich solche Bauvorhaben kostengünstig und flächensparend verwirklichen – zum anderen entscheiden die Mitglieder der Baugemeinschaft selbst über ihre Nachbarschaft sowie die Art und Weise ihres späteren Zusammenlebens. Lesen Sie hier, was Sie bei der Gründung einer Baugemeinschaft beachten müssen, welche Rechtsformen sich anbieten und warum WeberHaus Objektbau für Ihr gemeinschaftlich genutztes Mehrfamilienhaus der richtige Partner ist.
10 Argumente für einen gemeinsamen Hausbau
FAQs Baugemeinschaft: Das müssen Sie wissen!
Kurze Antwort: Es gibt keinen Unterschied! Alle drei Begriffe bezeichnen einen Zusammenschluss von privaten Bauherren, deren Ziel es ist, gemeinsam bezahlbaren Wohnraum zur Eigennutzung oder zur Vermietung zu schaffen. Die Mitglieder einer Baugemeinschaft verbindet in der Regel der Wunsch nach einer familienfreundlichen, generationenübergreifenden Wohnform. Dabei durchlaufen Baugemeinschaften insgesamt vier Phasen: Sie starten als Interessengemeinschaft, gehen über in eine Planungsgemeinschaft, werden dann zur Baugemeinschaft, bevor sie – nachdem der Bau fertiggestellt ist – zur Eigentümergemeinschaft werden.
Meist organisieren sich Baugemeinschaften in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Mehr dazu finden Sie unter dem Punkt „Welche Rechtsform eignet sich für eine Baugemeinschaft?“
Ja, das muss sein! Da eine Baugemeinschaft nach außen auftritt wie ein Bauträger – also eine „einzelne juristische Person“ – schließen die Mitglieder in der Regel einen Gesellschaftsvertrag ab und gründen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dieser Schritt gibt dem gemeinsamen Hausbauprojekt den notwendigen rechtlichen Rahmen, um gemeinschaftlich Entscheidungen bezüglich Budget, Architektur, Ausstattung etc. treffen zu können. Es empfiehlt sich hierbei, eine umfassende rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Weitere Infos unter „Welche Rechtsform eignet sich für eine Baugemeinschaft?“.
Als Rechtsform für die Planungs- und Bauphase eines selbst genutzten Mehrfamilienhauses wählen Bauwillige in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) setzt für die Gründung einer GbR eine Mindestzahl von zwei Personen (Gesellschafter) voraus. § 705 BGB: „Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.“ Die Mitglieder haften hier mit ihrem Eigenkapital.
Auch über eine Genossenschaft (eG) können Bauwillige theoretisch ihre Baugemeinschaft organisieren. Im Gegensatz zur GbR müssen sich für eine Genossenschaft mindestens drei Personen zusammenschließen. Allerdings ist auch der sonstige Aufwand deutlich höher: Erstellung einer Satzung in einer Generalversammlung, Erwerb von Geschäftsanteilen, die das Eigenkapital der Genossenschaft bilden, Wahl eines Vorstands, der für die Geschäftsführung verantwortlich ist etc. Daher werden Genossenschaften meist genutzt, um Wohnungsbau in größerem Stil zu organisieren. Weiterer Unterschied zur GbR: Die Mitglieder haften hier nicht mit ihrem Privatkapital.
Bei einer Baugemeinschaft, die als GbR organisiert ist, übernimmt jedes Mitglied anteilsmäßig seinen finanziellen Beitrag. Gut zu wissen: Zwar befinden sich die Mitglieder einer Baugruppe ab dem Zeitpunkt der GbR-Gründung in einer verbindlichen Gemeinschaft – dennoch ist jederzeit ein Absprung, unter finanziellen Verlusten, möglich.
Das Grundstück wird gemeinsam von der Baugemeinschaft erworben. Dabei regelt ein Verteilungsschlüssel auf Basis der geplanten Bebauung, wer welche Kosten zu tragen hat. Bei diesem Schritt sowie bei der Gründung der Baugemeinschaft ist eine umfassende rechtliche Beratung unumgänglich.
Das entscheiden die Mitglieder der Baugemeinschaft gemeinsam. Selbstverständlich sollten alle Beteiligten eine gesunde Portion Kompromissbereitschaft mitbringen und sich im Klaren sein, dass sich Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse beim gemeinschaftlichen Bauen auch mal etwas in die Länge ziehen können. Grundsätzlich hat jedes Mitglied einer Baugemeinschaft die Möglichkeit, individuell Einfluss auf Planung, Wohnkonzept und Ausstattung des gemeinsamen Hauses zu nehmen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Gleichgesinnte für eine Baugemeinschaft zu finden: Zum einen empfiehlt es sich, Menschen aus seinem persönlichen Umfeld wie Verwandte, Freunde, Bekannte und Kollegen zu fragen. Darüber hinaus geben Städte und Gemeinden – meist über ihre Bauämter – Auskunft über Baugemeinschaften. Des Weiteren finden Interessierte Informationen auf spezialisierten Online-Portalen sowie beim Bundesverband Baugemeinschaften. Auch eine Anzeige in einer regionalen Tageszeitung kann den gewünschten Erfolg bringen.
Ist eine Baugemeinschaft das Richtige für mich? Diese zentrale Frage muss vorab jeder für sich selbst beantworten. Weitere Fragen sind u. a.: Welche Erwartungen und Ansprüche habe ich an mein zukünftiges Haus? Bin ich bereit, mich auf die anderen Mitglieder der Baugemeinschaft einzulassen und gegebenenfalls Kompromisse einzugehen? Verfüge ich schon über Hausbau-Erfahrungen und weiß, was auf mich zukommt? Spielt die Dauer des Bauprojekts eine entscheidende Rolle oder nehme ich auch eine längere Bauzeit in Kauf? Plane ich, in der Region zu bleiben, oder steht möglicherweise in naher Zukunft ein Ortswechsel an?
Mit WeberHaus Objektbau zum Mehrfamilienhaus
WeberHaus baut nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser in nachhaltiger Holzbauweise, sondern auch Mehrfamilienhäuser und Objektbauten mit mehreren Etagen und Wohnungen. Ob zweieinhalb Geschosse und acht Wohnungen oder drei Etagen und fünf Wohnungen – mit WeberHaus Objektbau realisieren Sie individuell gebaute Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude oder Hotels ebenso wie neue Wohnformen für Mehrgenerationen-Konzepte.
Mehrgenerationenhaus zum Wohlfühlen
Ein Musterbeispiel für ein gemeinschaftlich umgesetztes Hausbauprojekt ist das Mehrgenerationenhaus der Familien Roder und Dangel in Südbaden. Gemeinsam mit WeberHaus hat die Baugemeinschaft ein überwiegend barrierefreies Mehrfamilienhaus in Fertigbauweise mit vier Wohnungen und rund 540 Quadratmeter Wohnfläche gebaut. Drei der Wohnungen werden dabei von den Familien selbst genutzt – eine ist vermietet. Dabei erinnern sich Beate und Elvira Roder gerne an den gemeinsamen Planungsprozess. Zu Konflikten kam es laut den beiden dabei nicht. „Wir konnten uns immer schnell einigen“, sagt Elvira Roder. „Kompromisse mussten wir hauptsächlich mit dem Stadtplanungsamt eingehen, damit wir die Bauvoraussetzungen erfüllen konnten.“
Da jede Partei ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen bei der Gestaltung der einzelnen Wohneinheiten verwirklichen konnte, sind auch alle mit dem gemeinsamen Traumhaus glücklich. „Jeder hat seinen Bereich und kann die Tür hinter sich zumachen, wenn er ungestört sein will. Das ist das Schöne an unserem Mehrgenerationenhaus“, fasst Beate Roder zusammen.
Alle unter einem Dach
Ein weiteres Beispiel für ein gelungenes Gemeinschaftsprojekt ist die Baugemeinschaft WIGWAM („Wohnen In Gemeinschaft Wertschätzend Achtsam Miteinander“), die bereits vor einigen Jahren im Schwäbischen realisiert wurde. Gemeinsam mit WeberHaus Objektbau wurden in diesem Mehrfamilienhaus eine Vier-Personen-Wohngemeinschaft sowie sieben Singlewohnungen errichtet. Alle Wohnungen sowie der gemeinschaftliche Raum sind barrierefrei. Und bei Bedarf kann sogar eine Pflegekraft in die dafür vorgesehene Wohnung einziehen.
Sicher bauen mit WeberHaus
Ob Mehrfamilienhaus, Mehrgenerationenhaus, Doppelhaus oder Objektbau – wer heute baut, braucht einen verlässlichen Partner. Von der Festpreisgarantie über zertifizierte Qualität bis hin zu umfassender Beratung und hervorragender Unternehmensbonität: WeberHaus bietet ein großes Plus an Sicherheit.